Der Religionsunterricht ist nach Art. 7 des Grundgesetzes ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen und wird deshalb auch an Berufskollegs erteilt. Abgesehen von dieser rechtlichen Bestimmung hat die Kirche ein besonderes Interesse am Religionsunterricht.
Ca. 80% aller Jugendlichen besuchen das Berufskolleg. In kaum einem anderen kirchlichen Arbeitsbereich ist der Kontakt zu jungen Menschen dieser Altersstufe so intensiv wie im Religionsunterricht. Hier können Jugendliche positive Erfahrungen mit Kirche machen, die von den Gemeinden oftmals nicht mehr erreicht werden.
Die besondere Situation der Jugendlichen in einer Phase des biografischen Überganges fordert die Kirche zu einer seelsorgerlichen Begleitung heraus. Theologisch gesehen ist Religionsunterricht Dienst am Worte Gottes und ist deshalb Teil des Verkündigungshandelns der Kirche.
Religiöse Bildung ist ein besonderes Anliegen der Kirchen. Der Religionsunterricht am Berufskolleg greift dieses Anliegen auf und zielt auf eine ganzheitliche Bildung des Menschen auf der Grundlage des christlichen Welt- und Menschenverständnisses.
Als schulisches Unterrichtsfach wird der Religionsunterricht von der Schule verantwortet. Da es nicht genügend staatliche Religionslehrer/-innen gibt, haben das Land NRW und die evangelischen Landeskirchen eine Vereinbarung getroffen, nach der auch Pfarrer/-innen und kirchliche Lehrkräfte den Unterricht sicherstellen.
Im Kirchenkreis Steinfurt unterrichten drei Pfarrer hauptamtlich an Berufskollegs in Bocholt, Ahaus und Steinfurt. Insgesamt sind 17 evangelische Religionslehrer/-innen an den Berufskollegs im Kirchenkreis tätig.
Aufgabe des Bezirksbeauftragten ist es, in Abstimmung mit den Schulleitungen und der Bezirksregierung den Religionsunterricht an allen berufsbildenden Schulen sicherzustellen. Darüber hinaus organisiert er Fortbildungen für die Religionslehrer/-innen. |