Ethische Standards für
Fundraising im Evangelischen Kirchenkreis Münster
Präambel
Fundraising ist die Kunst, Schätze zu heben. Es ist eine
Form der Mittelbeschaffung für das Gestalten im kirchlichen Raum.
Als treuhänderisches Handeln der Geberin, dem Geber und der
Öffentlichkeit gegenüber setzt es bei allen Beteiligten eine besondere Hingabe
zur Sache und ein offenes, ehrliches und vertrauenswürdiges Verhalten voraus.
Dies zu fördern, ist Ziel der folgenden Grundregeln:
1. Grundlage
Wir handeln im Geist der biblischen
Botschaft und achten das geltende Recht.
2. Würde
Wir achten die Würde und den Schutz
des menschlichen Lebens in unserem Handeln.
3. Fairness
Wir unterlassen jedes beleidigende
oder anderweitig herabsetzende Verhalten, insbesondere in der Werbung.
4. Integrität
Wir üben unsere Tätigkeit integer,
wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der die Mittelbeschaffung mit
unlauteren Methoden rechtfertigt.
5. Transparenz
Wir handeln transparent und sind
jederzeit zur Rechenschaft über unser Tun bereit. Dazu gehört eine umfassende
Information über unsere Arbeit und ihre Ziele, ebenso wie eine vollständige und
nachvollziehbare Rechnungslegung.
6. Freie Entscheidung
Wir respektieren uneingeschränkt die
freie Wahl und Entscheidung Dritter, insbesondere potentieller und bestehender
Unterstützerinnen und Unterstützer. Wir unterlassen jeden Druck und jeden
Anschein eines Druckes auf ihre Entscheidungen.
7. Datenschutz
Wir geben uns anvertraute
Informationen oder Daten ohne Einverständnis der Betroffenen nicht an Dritte
weiter.
8. Verwendung
Wir setzen uns ein für die
ordnungsgemäße, effiziente und effektive Verwendung der im Rahmen unserer Tätigkeit
eingeworbenen Mittel. Dazu gehören insbesondere die Achtung jeder Zweckbindung
und die Unabhängigkeit des Auftrags der Kirche.
9. Qualifizierung
Wir sichern und verbessern die
Qualität unserer Arbeit, indem wir unsere professionellen Kenntnisse,
Fähigkeiten und Kompetenzen erweitern. Wir suchen den offenen und
vertrauensvollen Austausch mit Gleichgesinnten auch über den Raum des
Kirchenkreises hinaus.
10. Ausübung
Wir verpflichten uns dazu, diese
Grundregeln professionellen Handelns uns zu eigen zu machen und unser Verhalten
danach auszurichten.