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Wer kann in die Ev. Kirche eintreten? | | | | | Eintreten kann grundsätzlich jeder, der zur evangelischen Kirche gehören möchte! Es ist möglich in Münster in die Ev. Kirche einzutreten, sofern man seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat.
a)
Sie wurden römisch-katholisch, evangelisch oder orthodox getauft und sind später durch eine Erklärung im Amtsgericht aus Ihrer Kirche ausgetreten. Nun möchten Sie der Evangelischen Kirche angehören und entscheiden sich für eine Aufnahme in die Evangelische Kirche in einer Kircheneintrittsstelle. Die Taufe ist ein ökumenisches Sakrament, d.h. die christlichen Konfessionen erkennen sie untereinander an.
b)
Da Kinder unter 14 Jahren noch nicht unbeschränkt religionsmündig sind, müssen für sie die jeweils Personenberechtigten die entsprechenden Erklärungen abgeben. Die Personensorge steht in der Regel beiden Elternteilen zu, sodass die Erklärung eines Elternteiles regelmäßig nicht genügt. Im Übrigen kann ein Kind, das das 12. Lebensjahr vollendet hat, nicht gegen seinen Willen in die Kirche aufgenommen werden. |
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