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Kirchengemeinde vor Ort zuständig? | | | | | In der Regel gilt der Antrag des Eintritts für die Wohnsitz-Kirchengemeinde.
Es gibt aber auch Ausnahmen!
Die Aufnahme kann auch für eine "Wunschkirchengemeinde" beantragt werden. "Wunschkirchengemeinde" meint hier die Kirchengemeinde Ihrer Wahl, zu der Sie eine kirchliche Bindung haben und an deren kirchlichen Leben Sie aufgrund der räumlichen Entfernung teilnehmen können.
In den anerkannten westfälischen Kircheneintrittsstellen können auch Personen aus dem Bereich anderer Landeskirchen die Aufnahme oder Wiederaufnahme mit Wirkung für die Wohnsitz-Kirchengemeinde ihrer Landeskirche beantragen.
Ansprechpartner Kircheneintrittsstelle Münster: Pfarrer Slotta. |
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